Vorschulkinder

Logopädinnen im Frühbereich sind für Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zum Kindergarteneintritt zuständig. Sie führen Abklärungen, Beratungen und Therapien bei Vorschulkindern durch, deren Sprachentwicklung auffällig oder verzögert ist.

Im Kanton Zug ist für die logopädische Abklärung, Beratung und Therapie von Vorschulkindern der Heilpädagogische Dienst (HPD) des Kantons zuständig. Die Kosten für die logopädischen Massnahmen trägt der Kanton.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des HPD: Logopädie im Frühbereich

Hier finden Sie Informationen über die Sprachentwicklung Ihres Kindes.

 

Wichtig zu wissen

Wenn Sie unsicher sind bezüglich der Sprachentwicklung Ihres Kindes oder Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin/Ihren Kinderarzt oder an den Heilpädagogischen Dienst des Kantons Zug.

Logopädische Massnahmen im Vorschulbereich (Abklärung, Beratung, Therapie) sind für die Eltern kostenlos.